In den Lokalausgaben der Zeitungen ABB und BT waren Artikel über die Gemeinderatsitzung vom 15.10.12 und die dort behandelten Ortsvorstehr- Bezüge in Rheinmünster enthalten.
Als Reaktion hierauf gab es nachstehenden Leserbrief des SPD Vorsitzenden an beide Zeitungen
Leserbrief
Unter anderem hatte die BfR zwei Ziele für die laufende Wahlperiode. Ortschaftsräte auflösen und Frieden in die Gemeindepolitik zu bringen. Ihre Aktionen in der Gemeindepolitik sind jedoch hierzu konträr.
Nachdem die BfR nicht in Ortschafsträten vertreten ist, versucht sie gegen die Ortschafträte auf anderem Wege an zu gehen. Mit der Verringerung der Ortsvorsteherbezüge zündete sie sozusagen das Haus des politischen Gegners an. Das gelang nur, nachdem die Ortsvorsteher für befangen erklärt wurden und damit die aus der Gemeinderatswahl hervorgegangene Stimmverteilung umgedreht wurde. Plötzlich hatte die BfR eine Mehrheit, die ihr der Bürger vorher nicht gegeben hatten.
Nachdem jetzt bildlich gesprochen das Haus brannte, holte der politische Gegner die Feuerwehr, in diesem Fall die Rechtsaufsichtsbehörde, sprich das Landratsamt und das Verwaltungsgericht zu Hilfe. Vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse, entscheidet das Amt, dass die Verringerung der Bezüge nicht in die laufende Amtsperiode fallen darf.
Das ist für manche schwer zu akzeptieren und es wird daher weiter gezündelt. Der Bürgermeister legt Widerspruch ein und holt ein weiteres, kostenverursachendes, Gutachten ein. Die BfR will die Kürzung der Bezüge gerichtlich klären lassen und macht den Vorschlag, egal wie das Urteil ausgeht, dass die Gemeinde die Kosten tragen soll. Übrigens warum kommt dieser Vorschlag erst jetzt, nachdem es erheblichen Gegenwind gibt? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Folgende Alternative könnte es geben: Neu abstimmen und die Wirksamkeit auf den Beginn einer neuen Amtsperiode nach der nächsten Wahl legen. Aber dies wurde nicht angesprochen. Weil: dann dürften die Ortsvorsteher vermutlich mit abstimmen und wären nicht mehr außen vor. So gesehen hätte das Haus nicht brennen müssen.
Im Übrigen: Ortschaftsräte können sich immer noch nur selbst auflösen. Zu zündeln und zu sticheln führt zu Unfrieden in der Gemeinde und erreicht bezogen auf die Ortschafträte genau das Gegenteil.
Rheinmünster, 18.10.12
Hubertus Stollmaier
SPD Rheinmünster